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All-In-One Protector 7

Cloud Edition (Abonnement Lizenz)

Die Cloud Edition unterliegt dem Rahmen-Abonnementvertrag

 

Aktivierungsserver

Der Aktivierungsserver unterliegt dem Rahmen-Abonnementvertrag

 

Lifetime Lizenz

ENDBENUTZERVEREINBARUNG FÜR DAUERHAFTE LIZENZ

 

Sie dürfen nur die im Kapitel Verteilen eines Projektes beschriebenen Dateien zur Auslieferung und Installation auf den PCs Ihrer Endverbraucher verwenden.

Sie können den All-In-One Player an Ihre Kunden ohne zusätzliche Kosten weitergeben.

Die Lizenz berechtigt Sie zur Installation von All-In-One Protector auf einem Einzelplatz.

 

HINWEIS FÜR ALLE BENUTZER: LESEN SIE DIE FOLGENDE RECHTLICHE VEREINBARUNG ("VEREINBARUNG") ÜBER DIE LIZENZVERGABE DER VON MIRAGE COMPUTER SYSTEMS GMBH ("MIRAGE") HERAUSGEGEBENEN SOFTWARE ("SOFTWARE") SORGFÄLTIG DURCH. DURCH KLICKEN AUF "AKZEPTIEREN" ODER DURCH INSTALLIEREN DER SOFTWARE ERKENNEN SIE ALS NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON DIESE VEREINBARUNG ALS FÜR SIE VERBINDLICH AN UND WERDEN ZUM VERTRAGSPARTNER. WENN SIE NICHT ALLE BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, KLICKEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE "NICHT AKZEPTIEREN", UND BRECHEN SIE DIE INSTALLATION DER SOFTWARE AB.(SOFERN ZUTREFFEND, KÖNNEN SIE DAS PRODUKT GEGEN VOLLE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES AN DEN VERKÄUFERZURÜCKGEBEN.)

 

1. Lizenzvergabe: Bei Zahlung der entsprechenden Einmal- Lizenzgebühr gewährt Ihnen MIRAGE hiermit gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung eine einfache, dauerhafte Berechtigung zur Benutzung eines Exemplars der angegebenen Softwareversion und der mitgelieferten Dokumentation ("Dokumentation"). Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer, einer Workstation, einem Organiser, einem Pager, einem programmierbaren Telefon oder einem anderen elektronischen Gerät zuinstallieren, für das die Software erstellt wurde (nachstehend "Kundengerät"). Wenn die Software als Paket oder im Verbund mit weiteren Softwareprodukten lizenziert wird, gilt diese Lizenz für alle angegebenen Softwareprodukte, sofern auf der entsprechenden Preisliste oder Produktverpackung keine Einschränkungen der Nutzungsbedingungen für einzelne der Softwareprodukte angegeben sind.

 

a. Verwendung: Die Software wird als Einzelprodukt lizenziert; sie darf außerhalb der in Ziffer 1 dargelegten Bedingungen nicht in mehreren Kundengeräten gleichzeitig installiert oder von mehreren Benutzern gleichzeitig verwendet werden. Die Software gilt als in einem "Kundengerät" verwendet, wenn sie in den temporären Speicher (d. h. den Schreib- Lese- Speicher oder RAM) geladen oder im permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD- ROM oder anderes Speichergerät) des Kundengerätes installiert wird. Sie sind im Rahmender Lizenz berechtigt, eine Kopie der Software anzufertigen, sofern dies ausschließlich für Sicherungs- oder Archivierungszweckeerfolgt. In diesem Fall muss die angefertigte Kopie jedoch alle Urheberrechtshinweise und sonstige Eigentumshinweise der Softwareenthalten.

 

b. Server-Modus: Die Benutzung der Software auf einem Client- Gerät als Server- Anwendung ("Server") innerhalb einer Mehrbenutzer- bzw. Netzwerkumgebung (" Server- Modus") ist nur zulässig, wenn dies in der zugehörigen Preisliste oder Produktverpackung für die Software ausdrücklich gestattet ist. Für alle Client- Geräte bzw. "Arbeitsplätze", die jederzeit eine Verbindung zum Server aufbauen können, ist eine gesonderte Lizenz erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese lizenzierten Client- Geräte oder Arbeitsplätze gleichzeitig an die Software angeschlossen werden, oder ob die Software regelmäßig verwendet oder tatsächlich auf sie zugegriffen wird. Durch Verwendung von Software oder Hardware, durch die die Anzahl der gleichzeitig an die Software angeschlossenen und auf diese Software zugreifenden Client- Geräte oder Arbeitsplätze reduziert wird (z. B. Multiplex- oder Pooling- Hardware bzw. -Software),verringert sich nicht die Anzahl der insgesamt erforderlichen Lizenzen (d. h., Sie müssen genau über die Anzahl von Lizenzen verfügen, die der Anzahl getrennter "Front- End"- Eingänge der Multiplex- oder Pooling- Software- bzw. -Hardware entspricht). Wenn die Anzahl der auf die Software zugreifenden Client- Geräte oder Arbeitsplätze die Anzahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen übersteigt, müssen Sie zumutbare Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die durch die Anzahl der erworbenen Lizenzen gesetzte Grenze nicht überschritten wird. Im Rahmen dieser Lizenz sind Sie berechtigt, für jedes lizenzierte Client- Gerät bzw. jeden lizenzierten Arbeitsplatz eine Kopie der Dokumentation anzufertigen oder herunterzuladen, sofern jede dieser Kopien sämtliche Urheberrechtshinweise und sonstige Eigentumsrechtshinweise der Originaldokumentation enthält.

 

c. Benutzerabhängige Lizenzen: Wenn die Software gemäß den in der Rechnung und oder auf der Verpackung enthaltenen Bestimmungen in Abhängigkeit der Nutzeranzahl lizenziert wird, können Sie so viele zusätzliche Kopien der Software auf Client- Geräten anfertigen, verwenden und installieren, wie in der Rechnung oder auf der Verpackung festgelegt. Sie müssen zumutbare Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der Client- Geräte, auf denen die Software installiert wird, nicht die Anzahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen übersteigt. Die vorliegende Lizenz berechtigt Sie, für jede der lizenzierten Software- Kopien eine Kopie der Dokumentation anzufertigen oder herunterzuladen, sofern diese Kopie alle Urheberrechtshinweise und sonstige Eigentumsrechtshinweise der Originaldokumentation enthält.

 

2. Updates. Während des auf der einschlägigen Preisliste oder der Produktverpackung der Software angegebenen Zeitraumes sind Sie berechtigt, Überarbeitungen oder Updates oder Upgrades der Software, sofern und zu dem Zeitpunkt, zu dem MIRAGE diese über ihre elektronische Bulletin Board Systeme, Website oder andere Online-Dienste veröffentlicht. Während einer Frist von dreißig (30) Tagen vom Datum des ursprünglichen Kaufs der Software sind Sie berechtigt, eine (1) Überarbeitung bzw. ein (1) Upgrade der Software, sofern und zu dem Zeitpunkt, zu dem MIRAGE diese über ihre elektronischen Bulletin Board Systeme, Website oder andere Online-Dienste veröffentlicht, herunterzuladen. Nach Ablauf des angegebenen Zeitraums haben Sie keinen Anspruch auf den Erhalt weiterer Überarbeitungen oder Upgrades ohne den Erwerb einer neuen Lizenz an der Software.

 

3. Urheberrechte: Die Software unterliegt dem Schutz durch deutsche -Urheberrechtsgesetze sowie durch entsprechende internationalen Abkommen zum Schutz des Urheberrechts. MIRAGE und seine Zulieferer verfügen über alle Rechte an der Software, einschließlich aller damit verbundenen Urheber-, Patent-, Marken- und anderen gewerblichen Schutzrechten sowie Rechten an Geschäftsgeheimnissen. Durch den Besitz, die Installation oder die Verwendung der Software erlangen Sie, abgesehen von den Nutzungsrechten, die Ihnen aufgrund dieser Vereinbarung ausdrücklich eingeräumt wurden, keinerlei Rechte am geistigen Eigentum an der Software. Alle angefertigten Kopien der Software und der Dokumentation müssen mit Urheberrechtshinweisen und sonstigen Eigentumsrechtshinweisen der jeweiligen Originalversion gekennzeichnet werden.

 

4. Einschränkungen: Sie sind nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu verleasen oder unterzulizenzieren. MIRAGE aktualisiert seine Software in regelmäßigen Abständen und überprüft die Leistung bei Änderungen der Software. Wenden Sie sich vor der Durchführung eines Benchmark-Tests an dieser Software an MIRAGE, um zu gewährleisten, dass Sie über die richtige Software für diesen Test verfügen (aktuelle Version und Ausgabe). Die Durchführung von Benchmark-Tests früherer, veralteter oder unzutreffender Versionen oder Ausgaben dieser Software kann zu Ergebnissen führen, welche die Leistung der aktuellen Version oder Ausgabe der Software nicht korrekt widerspiegeln. Sie verpflichten sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, damit eine unberechtigte oder unsachgemäße Nutzung der lizenzierten Programme unterbleibt. Darüber hinaus müssen Sie verhindern, dass Dritte aus der Verwendung oder der Funktionalität der Software in Form von Timesharing, Dienstleistung oder einer anderen Abmachung Nutzen ziehen. Diese Einschränkung gilt nur dann nicht, wenn eine solche Verwendung in der zugehörigen Preisliste, Kaufquittung oder Produktverpackung der Software ausdrücklich gestattet ist. Sie sind zur Weitergabe (Veräußerung) der Software an Dritte nicht berechtigt. Die Software darf weder zurückentwickelt noch dekompiliert oder disassembliert werden. Sie dürfen die Software weder vollständig noch teilweise verändern oder daraus abgeleitete Produkte anfertigen. Das Kopieren der Software oder Dokumentation ist nur im Rahmen der Bestimmungen der obigen Ziffer 1 zulässig. Sie dürfen keine Urheberrechtshinweise, sonstige Eigentumsrechtshinweise oder Etiketten von der Software entfernen. Alle nachstehend nicht ausdrücklich angegebenen Rechte sind MIRAGE vorbehalten.

 

5. Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss:

 

a. Beschränkte Gewährleistung: MIRAGE gewährleistet für die Dauer von 6 Monaten nach Lieferung der Software, dass die Softwaremangelfrei, d. h. bei bestimmungsgemäßer Benutzung in Übereinstimmung mit der in der Dokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung funktioniert; unwesentliche Abweichungen sind dabei unbeachtlich.

 

b. Rechte des Kunden: Machen Sie einen Mangel geltend, so ist MIRAGE zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt .Wenn es MIRAGE innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, einen von Ihnen geltend gemachten Mangel zu beheben, sind Sie berechtigt, während der Dauer der Gewährleistung diesen Vertrag rückgängig zu machen (Wandelung). Weitergehende Rechte stehen Ihnen nicht zu. Sobald Sie ihr Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages ausüben, endet Ihr Nutzungsrecht an der Software. In diesem Fall müssen Sie die Software von allen Speichermedien entfernen und sämtliche Kopien der Software zerstören und MIRAGE hiervon schriftlich Mitteilung machen. Stellt sich bei einer Nachforschung im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsanspruch heraus, dass MIRAGE im Rahmen dieser Ziffer 5 nicht zur Gewährleistung verpflichtet ist, so ist MIRAGE berechtigt, die Nachforschung auf der Grundlage der aufgewendeten Zeit und Materialien zu den dann geltenden MIRAGE- Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel auf Unfall, Missbrauch oder falsche Verwendung zurückzuführen ist.

 

c. Gewährleistungsausschluss: Über die hier angegebene beschränkte Gewährleistung hinaus WIRD KEINE WEITERGEHENDEGEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE SOFTWARE ÜBERNOAll-In-One ProtectorN. MIRAGE ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASSDIE SOFTWARE UND DIE BEILIEGENDE DOKUMENTATION FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND. DIE AUSWAHL,INSTALLATION UND VERWENDUNG DER FÜR IHRE ZWECKE GEEIGNETEN SOFTWARE SOWIE DAS ERZIELEN DERGEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE LIEGEN IN IHRER VERANTWORTUNG.

 

6. Haftungsbeschränkung: MIRAGE HAFTET IHNEN FÜR ENTSTANDENEN SCHADEN NUR INSOWEIT ALS MIRAGE VORSATZ ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ZUR LAST FÄLLT. DARÜBER HINAUS HAFTET MIRAGE BIS ZUR HÖHE DES TYPISCHERWEISE VORAUSSEHBAREN SCHADENS AUCH FÜR SOLCHE SCHÄDEN, DIE MIRAGE ODER DIE ERFÜLLUNGSGEHILFEN VON MIRAGE IN VERLETZUNG EINER WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHT VERURSACHT HABEN. DIESE HAFTUNGSBEGRENZUNG GILT IM HINBLICK AUF ALLE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE, UNABHÄNGIG VON IHREM RECHTSGRUND, INSBESONDERE AUCH IM HINBLICK AUF VORVERTRAGLICHE UND NEBENVERTRAGLICHE ANSPRÜCHE. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG SCHRÄNKT EINE GESETZLICHE ZWINGENDE HAFTUNG NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ ODER EINE HAFTUNG FÜR ZUGESICHERTE EIGENSCHAFTEN NICHT EIN, SOWEIT DIE ZUGESICHERTE EIGENSCHAFT SIE GERADE VOR DEM EINGETRETENEN SCHADEN SCHÜTZEN SOLLTE. SIE SIND VERPFLICHTET, IN ANGEMESSENEN ABSTÄNDEN, JEDOCH MINDESTENS EINMAL PRO TAG, SICHERUNGSKOPIEN VON IHREN DATEN ANZUFERTIGEN. EINE VERLETZUNG DIESER PFLICHT GILT ALS MITVERSCHULDEN.

 

7. US- Regierung: Die Software und die zugehörige Dokumentation werden gemäß DFAR, Abschnitt 227.7202, bzw. FAR, Abschnitt 12.212, soweit zutreffend, als "gewerbliche Computersoftware" bzw. "gewerbliche Computersoftwaredokumentation" angesehen. Jegliche Verwendung, Änderung, Vervielfältigung, Weitergabe, Vorführung, Anzeige oder Bekanntgabe der Software und der zugehörigen Dokumentation durch die US- Regierung unterliegen nur den Bedingungen dieser Vereinbarung und sind untersagt, soweit sie nicht durch die Bedingungen dieser Vereinbarung zulässig sind.

 

8. Exportkontrolle: Sie sind darauf hingewiesen worden dass die Produkte den US-Export-Genehmigungsvorschriften unterliegen. Sie verpflichten sich, die Produkte weder direkt noch indirekt unter Verletzung von US-Gesetzen oder sonstiger zur Anwendung kommender Rechtsordnung zu exportieren, zu reexportieren oder zu übertragen oder andere wie etwa Vertreter oder Dritte dazu zu veranlassen, noch die Zustimmung hierzu zu erteilen oder auf sonstige Art ein solches Vorgehen auf andere Art zu unterstützen. Sie gewährleisten und verpflichten sich, dass weder das US-Bureau for Export Administration noch eine andere Bundesbehörde Ihre Exportgenehmigung ausgesetzt, widerrufen oder versagt hat. Sie verpflichten sich, die Produkte nicht für Zwecke in Verbindung mit nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketentechnologie einzusetzen, es sei denn dies ist von der US-Regierung durch Verordnung oder eine spezielle Genehmigung gestattet worden. Weiterhin erkennen Sie an dass die Produkte den Exportkontrollbestimmungen der Europäischen Union unterliegen und Sie erklären hiermit und verpflichten sich, dass die Produkte nicht für andere als zivile (nicht-militärische) Zweckegenutzt werden. Die Parteien verpflichten sich, im Hinblick auf die Beantragung etwaiger Genehmigungen und Erlaubnisse zusammenzuarbeiten. Sie erkennen jedoch an, dass es in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt, sämtliche Export- und Import-Bestimmungen zu beachten und dass MIRAGE nach dem ersten Verkauf an Sie innerhalb des ursprünglichen Verkaufslandes keine weitere Verantwortlichkeit trifft.

 

9. Hochrisikoaktivitäten: Die Software kann Fehler aufweisen und ist nicht für die Benutzung in Risiko- Umgebungen entwickelt oder vorgesehen, die fehlerfreien Betrieb voraussetzen, einschließlich ohne Einschränkung beim Betrieb von Kernkrafteinrichtungen, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen, Luftverkehrskontrolleinrichtungen, Waffensystemen, lebenserhaltenden Maschinen oder sämtlichen anderen Anwendungen, bei denen Softwarefehler unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben oder erhebliche Sachschäden nach sich ziehen können ("Hochrisikoaktivitäten"). MIRAGE lehnt deshalb jede vertragliche oder gesetzliche Gewährleistung für die Eignung der Software für mit einem hohen Risiko behaftete Aktivitäten ab.

 

10. Verschiedenes: Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des einheitlichen UN- Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt alle Rechte für den Benutzer der Software und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern dar. MIRAGE behält sich das Recht vor, Sie von Zeit zu Zeit dahingehend zu überprüfen, dass Sie die Software nicht entgegen dieser Vereinbarung nutzen. Während Ihrer normalen Geschäftszeiten und nach schriftlicher Vorankündigung hat MIRAGE das Recht, Ihnen einen Besuch abzustatten. Bei dieser Gelegenheit werden sie MIRAGE oder ihren Vertretern etwaige Unterlagen im Hinblick auf die Software vorlegen. Die Kosten einer solchen erbetenen Überprüfung werden allein von MIRAGE getragen, es sei denn eine solche Prüfung ergibt eine fehlende Zahlung oder einen ausstehenden Betrag zugunsten von MIRAGE von mehr als fünf Prozentpunkten (5%)der anfänglichen Lizenzgebühr für die Software. Falls sich durch die Prüfung herausstellt, dass Sie die Software in unerlaubter Weisenutzen, sind Sie verpflichtet, die Kosten der Prüfung zu erstatten. Diese Vereinbarung setzt alle weiteren Vereinbarungen hinsichtlich der Software und der Dokumentation außer Kraft. Die Vereinbarung kann nur in Form eines schriftlichen Nachtrags durch einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter von MIRAGE geändert werden. Die Parteien bestätigen, dass diese Vereinbarung auf gemeinsamen Wunsch in deutscher Sprache aufgesetzt wurde. MIRAGE ist berechtigt, Sie öffentlich als Kunden von MIRAGE zu bezeichnen und in einer Kundenstudie die von MIRAGE für Sie erbrachten Dienste und Lösungen zu erläutern. MIRAGE ist ferner berechtigt, eine oder mehrere Pressemitteilungen

mit einem Bericht über die Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung und/ oder die Implementierung der Software durch Sie zu veröffentlichen.

 

Keine der in dieser Ziffer 10 enthaltenen Bestimmungen soll als Verpflichtung ausgelegt werden, dass Sie vertraulichen Informationen gegenüber Dritten preisgeben.

 

11. MIRAGE- KUNDENDIENST: Wenn Sie Fragen zu diesen Bestimmungen und Bedingungen haben oder aus einem anderen Grunde Kontakt mit MIRAGE aufnehmen möchten, kontaktieren Sie MIRAGE Computer Systems GmbH, Auf der Steige 12, 88326 Aulendorf, Germany (E-Mail: Info@Mirage-Systems.de). Sie können uns auch auf unserer Website unter www.mirage-systems.de besuchen.

 

Stand: Oktober 2010

LA-DE-01082003