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All-In-One Protector 8

Die meisten PDF Konverter unterstützen Hyperlinks. Dann schützen Sie die Datei einfach wie im Kapitel PDF beschrieben.  Sollten Sie einen Konverter verwenden, welcher diese Funktionalität nicht unterstützt, so können Sie das kostenlose Tool PDF-T-Maker verwenden.

 

PDF T-Maker

Word Dokumente, welche mit Hyperlinks auf andere, externe Word Dokumente verweisen, benötigen einen speziellen Konverter. PDF T-Maker ist ein Plug-in für Microsoft Office Word und ermöglicht das Erstellen von Postscript Dateien mit Hyperlinks.

 

Technisch gesehen, sind folgende Schritte notwendig:

 

1.Erstellen Sie mit PDF-T-Maker eine Postscript Datei

2.Erstellen Sie aus der Postscript Datei eine PDF Datei durch Verwendung eines beliebigen PDF Tools.

 

Sie können den Konverter unter http://www.transcom.de/transcom/en/2004_pdf-t-maker.htm downloaden.

Nach Installation des Word Plug-In müssen Sie dieses, wie nachfolgend beschrieben, konfigurieren:

 

Registerkarte "General": Aktivieren Sie die Option "Convert Cross document links". Hierbei wird die DOC-Datei nach SWF konvertiert.

Default Postscript Printer: Sollten Sie keinen Druckertreiber installiert haben, so können Sie einen von der PDF T-Maker Webseite beziehen. Informationen hierzu entnehmen Sie der PDF T-Maker Dokumentation. Andernfalls können Sie auch einen mit Microsoft Windows ausgelieferten Druckertreiber verwenden. Beispiel: "Brother HL-2400C BR SCRIPT2" auf dem virtuellen Port LPT3.

Registerkarte "Default Destiller": Sollten Sie Adobe Acrobat installiert haben, so definieren Sie die Datei "Acrodist.exe" oder den Distiller Ihres PDF Tools. Sollten Sie über kein PDF Tool verfügen, so können Sie den PDF-Creator unter http://www.pdfforge.org/products/pdfcreator/ herunterladen.

 

Sollten Sie eine Batch-Konvertierung benötigen, zum Beispiel zur Konvertierung aller Dateien eines Verzeichnisses, inklusive dessen Unterordner, so kontaktieren Sie www.transcom.de.

 

 

 Ein Hyperlink darf keine Sonderzeichen, wie zum Beispiel "%" enthalten. Auch Leerzeichen oder Umlaute (ä,ö,ü) sind nicht zulässig.